(Version 1 vom 28.02.2025)
Datenschutz
Die Judoschule Weil am Rhein – Haltingen e.V. (abgekürzt JSH) nimmt den Datenschutz und Schutz der persönlichen Informationen sehr ernst. Die Nutzung der Personenbezogenen Daten dient ausschließlich der Sicherstellung des Sportbetriebes, sowie der Betreuung der Mitglieder. Dem entsprechend werden die Daten wie unter Ziffer 3 benannt verarbeitet. Jeder Anmelder willigt automatische mit seiner Anmeldung den Datenschutzbestimmungen die Judoschule Weil am Rhein – Haltingen e.V. ein.
1. Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Die Judoschule Weil am Rhein
– Haltingen e.V. als Mitglied des badischen Judo Verbandes e.V. speichert, erhebt, nutzt die Daten seiner Mitglieder, sowie die der Erziehungsberechtigten der minderjährigen Mitglieder. Der
Verein stellt diese Daten seinen Funktionsträgern im Rahmen des Sportbetriebs und der Betreuung zur Verfügung. Die Daten werden ausschließlich dazu verwendet, den Sportbetrieb sicherzustellen und
die Mitglieder in allen Angelegenheiten, die dem Judosport dienen, optimal und umfassend zu informieren, zu beraten und zu betreuen.
Die Judoschule Weil am Rhein – Haltingen e.V. versichert die ihm zur Verfügung gestellten Daten nach besten Wissen gemäß den Regeln des geltenden deutschen Datenschutzrechtes zu verarbeiten, zu
speichern und weiterzuleiten.
Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jeder Zeit widerrufen werden. Bei Jugendlichen vor dem 16. Lebensjahr, muss dies durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Der Widerruf bedarf der
Schriftform.
2. Soziale Netzwerke
Die Funktionsträger der Judoschule Weil am Rhein – Haltingen e.V. veröffentlichen Inhalte in sozialen Medien wie Facebook, Twitter, Google+, Instagram und ähnlichen. Für Inhalte die durch einzelne Mitglieder – nicht Funktionsträger – veröffentlicht werden, übernimmt die Judoschule Weil am Rhein – Haltingen e.V. keine Haftung. Funktionsträger sind angewiesen, keine personenbezogenen Daten in sozialen Medien zu speichern, verbreiten oder anderweitig weiterzugeben. Die Haftung liegt auch hier beim Mitglied.
3. Nutzung der personenbezogenen Daten
Im Folgenden wird aufgeführt, wie die personenbezogenen Daten in den verschiedenen Bereichen der Judoschule Weil am Rhein – Haltingen e.V. genutzt und ggf. übermittelt werden.
3.1 Verein
Um die verschiedenen Vorgänge im Sportbetrieb unkompliziert abwickeln zu können müssen im Rahmen der Vereinsarbeit die nachfolgenden Daten erhoben, gespeichert und auszugsweise übermittelt werden. Diese werden auch den geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern (1. Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Kassenwart) vollständig zugänglich gemacht. Allen anderen Funktionsträgern werden nur diese Daten bereitgestellt, die zur Erfüllung des Sportbetriebs notwendigen sind. Teile der Informationen werden auch in der Presse und dem Internetauftritt veröffentlicht.
3.1.1 Allgemeine Daten
3.1.2 Spezielle Daten
3.2 Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
3.2.1 Allgemeine Daten
3.2.2 Spezielle Daten
3.3 Verbände
Zur Sicherstellung des Sportbetriebs ist es notwendig personenbezogene Daten an den Badischen Judo-Verband e.V., den deutschen Judo-Bund, den badischen Sportbund sowie die badische Sportjugend weiterzugeben. Je nach Grundlage der Übermittlung, werden die nachfolgenden Daten vollständig oder auszugsweise an die genannten Verbände weitergegeben.
Für die Verarbeitung der Daten bei den Verbänden gelten die entsprechenden Datenschutzerklärungen:
3.3.1 Allgemeine Daten
3.3.2 Spezielle Daten
4. Speicherorte für Personenbezogene Daten
4.1 Vereinsverwaltungssoftware: Verein.cloud
Die Judoschule Weil am Rhein – Haltingen e.V. setzt die Online Software verein.cloud (https://www.verein.cloud) zur Verwaltung der Mitglieder ein. Betreiber der Software ist:
TINEON AG
Uferpromenade 5
88709 Meersburg
www.tineon.de
Der Betreiber stell sicher, dass die Personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO verarbeitet und gesichert werden. Details zum Thema Datenschutz finden sie auf der Seite von verein.cloud:
https://admin.verein.cloud/content/privacy
4.2 Bankensoftware StarMoney / MoneyMoney
Die Abwicklung der Kontoführung wie auch der Speicherung von Bankinformationen erfolgt unter Verwendung der Software StarMoney (https://www.starmoney.de/) oder MoneyMoney (https://moneymoney-app.com/). Hier werden die Daten lokal, verschlüsselt verarbeitet und an die Bank übermittelt.
4.3 WebSite
Die Homepage der Judoschule Weil am Rhein - Haltingen e.V. wird im Rechenzentrum der Firma
Jimdo GmbH
Stresemannstr. 375
22761 Hamburg
Deutschland
info@jimdo.de
www.jimdo.com
Tel.: +49 40 - 8 22 44 997
Fax: +49 40 - 8 22 44 998
betrieben.
Informationen zum Datenschutz
des Betreibers finden Sie hier:
https://legal.jimdo.com/hc/de/articles/26840490952084-Jimdo-Datenschutzhinweise-f%C3%BCr-Jimdo-com#bewerberdaten/
4.4 Cloud-Speicher (IONOS-Cloud)
Für die gemeinsame Arbeit mit elektronischen Dokumenten setzt die Judoschule Weil am Rhein - Haltingen e.V. die Softwarelösung Nextcloud ein. Diese wird von der Firma
IONOS SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland
betrieben. Informationen zum Datenschutz des Anbieters können hier abgerufen werden: https://www.ionos.de/terms-gtc/datenschutzerklaerung/
4.5 lokale Datenträger
Funktionsträge die auf Grund ihrer Tätigkeit persönliche Daten auch lokal speichern müssen sind angewiesen diese ausschließlich auf verschlüsselten Datenträgern abzulegen und verschlüsselt zu übertragen. Die Haftung liegt hier beim Mitglied.
5. Datenschutzbeauftragter/Beauskunftung
5.1 Ernannte Person
Der Datenschutzbeauftragte
ist: Thomas Lützel
Zur Kontaktaufnahme verwenden Sie bitte das Kontaktformular (https://www.judo-haltingen.de/kontakt/) oder die Schriftform per
Brief.
5.2 Datenschutzanfragen
Richten Sie bitte Datenschutzanfragen immer schriftlich an die Judoschule Weil am Rhein – Haltingen e.V. Einfache Anfragen können unter Verwendung des Kontaktformulars erfolgen. In diesem Fall stimmt der Anfragende den Datenschutzbestimmungen zu.
6. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Erklärung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Erklärung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der datenschutzrechtlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die der Unterzeichner mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Erklärung als lückenhaft erweist.